Versicherungsberater - das Berufsbild
Der Versicherungsberater
- gehört zu den rechtsberatenden Berufen.
- ist ein Versicherungsexperte, der unabhängig und neutral im Interesse der Ratsuchenden berät.
- darf keine Versicherungsverträge vermitteln.
- darf in keinerlei Abhängigkeit zu Versicherungsgesellschaften und Versicherungsvermittlern stehen, z.B. durch Vermittlungsprovisionen oder sonstige Vergütungen.
- ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
- ist zum Abschluß einer Vermögensschadenversicherung verpflichtet.
- unterliegt der Aufsicht der Industrie- und Handelskammer.
Der Versicherungsberater darf nicht mit einem Versicherungsvermittler oder Versicherungsmakler verwechselt werden. Versicherungsberater vermitteln keine Versicherungsverträge. Ich stehe Ihnen als unabhängiger und neutraler Berater in allen Fragen zu privaten und betrieblichen Versicherungsverträgen zur Verfügung.