Öffentliche Auftraggeber
Versicherungsberater werden häufig als Sachverständige nach § 6 VOL/ A von Kommunen und kommunalen Unternehmen zur Unterstützung herangezogen.
Öffentliche Auftraggeber sind meist dazu verpflichtet, Versicherungsdienstleistungen öffentlich auszuschreiben. Der Rechtsschutz im Vergabeverfahren (§§ 102 ff GWB) ermöglicht potentiellen Anbietern bei Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Nachprüfungsverfahren bei den Vergabekammern.
Versicherungsberater unterstützen den öffentlichen Auftraggeber, qualitative Unterschiede bei den Angeboten herauszuarbeiten und somit das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln.
Meine Leistungen:
- Beratung in Versicherungsangelegenheiten
- Unterstützung bei der Durchführung von Ausschreibungen von Versicherungs-Dienstleistungen
- Risikomanagement-Beratung
- Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Versicherungsverträgen durch Kosten-Nutzen-Analysen
- Beratung zur Organisation der Versicherungsvertragsverwaltung
- Laufende Verwaltung und Betreuung kommunaler Versicherungsverträge
- Unterstützung bei der Abwicklung von Schadenfällen
Ihr Nutzen:
- Ausgabensenkung
- Effizienzsteigerung
- Sachkundige Unterstützung bei der Ausschreibung von Versicherungsdienstleistungen