Öffentliche Auftraggeber

Versicherungsberater werden häufig als Sachverständige nach § 6 VOL/ A von Kommunen und kommunalen Unternehmen zur Unterstützung herangezogen.

Öffentliche Auftraggeber sind meist dazu verpflichtet, Versicherungsdienstleistungen öffentlich auszuschreiben. Der Rechtsschutz im Vergabeverfahren (§§ 102 ff GWB) ermöglicht potentiellen Anbietern bei Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Nachprüfungsverfahren bei den Vergabekammern.

Versicherungsberater unterstützen den öffentlichen Auftraggeber, qualitative Unterschiede bei den Angeboten herauszuarbeiten und somit das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln.

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