Viele Lebensversicherungen können rückabgewickelt werden


Wurde der Antragsteller bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht informiert, kann der Vertrag rückabgewickelt werden.

Bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages mussten Versicherungen den Antragsteller über sein Widerspruchsrecht informieren. Die Form bzw. der Inhalt der Widerspruchsbelehrung war in einer Vielzahl von Verträgen fehlerhaft. Nach der damaligen Rechtslage war das Recht zum Widerspruch nach einem Jahr erloschen. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil im Jahr 2014 entschieden, dass dieses Widerspruchsrecht fortbesteht, wenn der Versicherer seiner Informationspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Das Widerspruchsrecht besteht fort

Durch diese neue Rechtsprechung kann der Versicherungskunde seinen Vertrag rückabwickeln. Die Rückabwicklung ist aber nicht mit der Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages zu verwechseln. Bei der Kündigung wird der Rückkaufswert zurückgezahlt, was i.d.R. mit einem finanziellen Verlust verbunden ist.

Die Rückabwicklung ist für Verträge möglich, die zwischen dem

29.07.1994 und dem 31.12.2007

nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen wurden. Von einem Policenmodell spricht man, wenn die Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformationen erst mit der Police ausgehändigt wurden.

Welche Vertragsarten können rückabgewickelt werden?

Betroffen sind u.a. folgende Vertragsarten:

Die Rückabwicklung ist dabei nicht nur bei laufenden Verträgen sondern auch bei bereits abgelaufenen und gekündigten Policen möglich.

Welche Beträge werden ausgezahlt?

Rückzahlungsansprüche:

Bei fondsgebundenen Versicherungen werden Fondserträge gutgeschrieben und Fondsverluste abgezogen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir prüfen Ihren Vertrag bzw. Ihre Verträge, berechnen die Vertragsrenditen und wickeln den gesamten Schriftwechsel mit dem Versicherer ab.

In den meisten Fällen ist zuerst die Widerspruchsbelehrung zu prüfen. Wurden Sie nicht ordnungsgemäß informiert, berechnen wir auf Wunsch die möglichen Vertragsrenditen der garantierten Ablaufleistung und der möglichen Ablaufleistung inkl. Überschussbeteiligungen. Die Renditeberechnung kann natürlich auch als einzelner Baustein gewählt werden.

Was kostet Sie unsere Dienstleistung?

Für unsere Dienstleistung berechnen wir ein Honorar. Das Honorar ist abhängig von der Zahl der Verträge und dem gewünschten Leistungsumfang.

Die Erstprüfung und die Renditeberechnungen können als eigenständige Bausteine gebucht werden. Die Abwicklung des Schriftwechsels ist letztlich ein Ergebnis beider oder einer der beiden vorangegangenen Arbeitsschritte.

Gerne nennen wir Ihnen auf Anfrage die Höhe der Kosten.

Haben Sie Fragen zum Ablauf der Bearbeitung? Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte zur Verfügung.

Versicherungsberater
Michael Jander
Dr.-Leo-Ritter-Str. 2
93049 Regensburg

Tel: 0941 / 30 77 11 70
Mail: info@jander-vb.de