PKV Optimierung – was bedeutet das?


Vielen privat Krankenversicherten ist nicht bekannt, dass – unabhängig ob eine Beitragserhöhung vorliegt oder nicht – die Möglichkeit besteht in einen kostengünstigeren Tarif zu wechseln. Der Gesetzgeber hat jedem Versicherten, gemäß Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), das Recht dazu eingeräumt. Jeder Versicherer ist also gesetzlich dazu verpflichtet, auf Wunsch des Kunden, ein Umstellungsangebot zu unterbreiten.

Es empfiehlt sich allerdings ein interner Tarifwechsel und kein Wechsel des Versicherers. Durch den Wechsel zu einem anderen Anbieter droht der Verlust von Altersrückstellungen, die im Alter den steigenden Beiträgen entgegenwirken sollen. Weiterhin ist bei einem Anbieterwechsel eine erneute Gesundheitsprüfung zu absolvieren, was Risikozuschläge oder den Ausschluss von Leistungen bedeuten kann. Ein externer Wechsel ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll.

Warum steigen Krankenversicherungsbeiträge?

Durch die fortschreitende medizinische Technik und immer neuere Therapieansätze steigen die Preise im Gesundheitswesen, zum anderen durch die demographische Entwicklung. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung der Menschen entstehen höhere Gesundheitskosten.

Bei vielen Versicherungsunternehmen sind ständige Beitragserhöhungen auch ein Resultat schlecht kalkulierter Versicherungstarife. Um junge und gesunde Kunden „anzulocken“, werden neue Tarife auf den Markt gebracht. Durch eine zu knappe Preiskalkulation müssen die Beiträge im Laufe der Zeit nach oben angepasst werden. Dies führt dazu, dass vor allem gesunde Kunden den Tarif wieder verlassen. Viele Kunden mit Vorerkrankungen müssen im Tarif verbleiben und dadurch steigen die Beiträge noch stärker.

Bisex oder Unisex?

Bis zum 21.12.2012 wurden die Beiträge in der privaten Krankenversicherung geschlechterspezifisch berechnet. Wer noch in einem sog. Bisex Tarif versichert ist, sollte gut abwägen in die neue Unisex Tarifwelt zu wechseln. Dort werden Männer und Frauen nicht mehr unterschieden und zahlen somit den gleichen Beitrag, was vor allem für Männer nachteilig sein kann. Wer einmal in die Unisex Tarife gewechselt hat, kommt nicht mehr zurück in die alten Tarife.

Wer auf Grund seiner persönlichen Einkommenssituation fürchten muss, die Beiträge für den Tarif in Zukunft nicht mehr aufbringen zu können und irgendwann in einen Tarif mit Grundleistungen wechseln möchte, der kann innerhalb der“ Bisex Welt“ in den Standardtarif wechseln. Dieser ist wesentlich günstiger als der Basistarif, enthält jedoch auch geringere Leistungen.

Erhöhung der Selbstbeteiligung

Durch die Vereinbarung bzw. Erhöhung einer Selbstbeteiligung kann relativ einfach eine Prämienersparnis erreicht werden. Bis zum vereinbarten Betrag trägt man die Kosten selber und darüber hinaus leistet dann der Versicherer. Als Gegenleistung reduziert die Gesellschaft den monatlichen Beitrag. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass eine spätere Herabsetzung der Selbstbeteiligung nur mit der Beantwortung von Gesundheitsfragen möglich ist. Man sollte sich also sicher sein, dass man den zu leistenden Eigenanteil langfristig aufbringen kann.

Gesundheitsfragen

Generell kann man sagen, dass durch Leistungsverbesserungen in einem anderen Tarif, der Versicherer eine Gesundheitsprüfung vornimmt. Verzichtet man jedoch auf diese Mehrleistung/en oder wählt einen Tarif mit gleichem Leistungspaket wie der Altvertrag, ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Der Tarifwechsel ist somit problemlos durchzuführen.

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Versicherungsberater
Michael Jander
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